Mittelfristenenergieversorgungssicherungs-maßnahmenverordnung-EnSimiMaV: Pflicht zur Umsetzung von Maßnahmen im Energiemanagement nach ISO 50001 und durchgeführten Energieaudits

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), die voraussichtlich zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt und 2 Jahre gelten soll, betrifft alle Unternehmen, die nach dem Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet sind, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder die Durchführung von Energieaudits nachzuweisen.

So sollen alle Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mind. 10 GWh pro Jahr ab Oktober zu Energiesparmaßnahmen verpflichtet werden. Es wird erstmalig eine verbindliche Umsetzungsfrist von 18 Monaten für die Realisierung von wirtschaftlichen Energieeinsparmaßnahmen eingeführt.

Zudem sollen Unternehmen nicht mehr selbst über die Kriterien der Wirtschaftlichkeit entscheiden dürfen (z.B. über einen ROI nach einem festgelegten Zeitraum) sondern müssen ihre bisher nicht umgesetzten Maßnahmen gemäß der DIN EN 17463 bewerten.

Zudem müssen die Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren überprüfen, welche Maßnahmen als wirtschaftlich durchführbar gelten und umgesetzt wurden und welche nicht.

Es müssen daher kurzfristig alle Energieeinsparmaßnahmen der vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsbewertung unterzogen und die Überprüfung durch den Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor vorbereitet werden.

Wir unterstützen Sie gern bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mittels der Kapitalwertmethode gemäß DIN EN 17463 und Vorbereitung der Bestätigung und Überprüfung der Maßnahmen sowie ggf. erforderlicher Datenerhebung.

Sprechen Sie uns gern hierzu an!

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Harms
- Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) -
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