Pflicht für Wiederholung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 beachten

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtete in der Vergangenheit alle Unternehmen, die von der Europäischen Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (sogenannte „Nicht-KMU“) eingeordnet werden, erstmals 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 EDL-G ist aller vier Jahre ein weiteres Energieaudit zu realisieren. Daher steht für eine Vielzahl von Unternehmen im Jahr 2023 das zweite Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247-1 an. Die Frist für das Wiederholungsaudit bezieht sich hierbei auf den Abgabetermin des vorherigen Energieauditberichts.

Die Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits entfällt, wenn ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS für das Nicht-KMU vorhanden ist. Anstelle eines Energieaudits können Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh/ Jahr eine vereinfachte Onlinemeldung nach § 8 Abs. 4 EDL-G abgeben.

Die Anforderungen an das Audit und den Auditbericht sind deutlich gestiegen. Die Umsetzung geplanter Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind gemäß der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ergänzend durch eine Wirtschaftlichkeitsanalyse nachzuweisen.

Des Weiteren sollen vorhandene Lastprofile in die Beurteilung der energetischen Situation einfließen. Außerdem sind beispielsweise Produktionsstätten aufgrund ihrer unzureichenden Vergleichbarkeit nicht mehr für Clusterbildung im Multi-Site-Verfahren zu verwenden. Daher ist zu empfehlen bereits frühzeitig mit der Erfassung und Zusammenstellung der erforderlichen Daten sowie mit der Planung der Energieaudits zu beginnen. Gemäß unserer Erfahrung wird gegen Ende des Jahres die Anzahl an Energieaudits stark ansteigen und damit Kapazitäten für externe, fachliche Unterstützung geringer.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16427 und dem Aufzeigen von Energieeinsparpotenzialen. Gerne begleiten wir Ihr Unternehmen alternativ bei der Implementierung nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS. Sprechen Sie uns einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Hedicke
- Diplom-Ingenieur –
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