Seit vielen Jahren bestand auf Basis der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) die Verpflichtung für alle Unternehmen, beauftragte und sonstige verantwortliche Personen zu schulen. Diese Verpflichtung wurde nun in die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) aufgenommen und auf eine Unterweisungspflicht für alle an der Beförderung beteiligten Personen ausgedehnt.
Die Schulungen sind zu dokumentieren. Wir empfehlen daher grundsätzlich, die Schulungen zu aktualisieren. Insbesondere Betrieben, die nur in geringen Mengen mit Gefahrgut umgehen, fehlen die aktuellen Kenntnisse, die wir Ihnen gern in einer angemessenen Schulung vermitteln können.
Grundlehrgang für die verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben.
Wiederholungslehrgang für die verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben.
Schulung zum Erwerb und zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Fachbetriebe nach § 19 l WHG.
Fachbetriebe: für Errichtung, Instandhaltung und Montage von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Firmen, die eine Prüfung nach § 19 l WHG bei einer Sachverständigenorganisation – z. B. der BfU abgelegt haben.
Die bei den Beteiligten (Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacker, u. a.) gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen gemäß Kapitel 1.3 ADR über die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unterwiesen werden.
Für genehmigungsbedürftigen Anlagen, die in den Nummern des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 aufgeführt sind, ist ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.
Falls Sie zu speziellen betrieblichen Themen auf dem Gebiet des Umweltschutzes eine Schulung in Ihrem Betrieb wünschen, lassen Sie sich von uns ein Angebot unterbreiten.
Betreuungsgesellschaft für
Umweltfragen Dr. Poppe AG
Telefon: +49 (0)561 96996-0
E-Mail: info(at)bfu-ag.de
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Tel.: +49 (0)561 96996-0
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