Mittelfristenergieversorgungssicherungs- maßnahmenverordnung – EnSimiMaV

Im Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ zunächst für zwei Jahre in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt somit bis zum 01.10.2024.

Energieeinsparung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen und Verbrauchern. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Vermeidung einer Gasmangellange.

Hintergrund der Verordnung ist die mittelfristige Senkung des Energieverbrauches in Deutschland. Hierbei werden bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, wirtschaftlich durchführbare Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen.

Die EnSimiMaV gilt für Unternehmen:

  • deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten 3 Jahre im Durchschnitt über 10 GWh pro Jahr lag und
  • die gesetzlich verpflichtet sind, nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ein Energieaudit durchzuführen bzw. diese Pflicht durch die Implementierung eines Energie- und Umweltmanagementsystems erfüllen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Anlagen, die nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftig sind, sowie Unternehmen mit einem geringeren Energieverbrauch als 10 GWh pro Jahr in den letzten drei Jahren.

Inhalt der EnSimiMaV

Aus der Verordnung ergeben sich für Unternehmen und Gebäudeeigentümer neue Umsetzungspflichten wie bspw. Energiesparmaßnahmen durch Heizungsprüfung und -optimierung sowie die Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen.

Unternehmen sind nun verpflichtet, alle innerhalb eines Energieaudits bzw. Energie- oder Umweltmanagementsystems definierten und als wirtschaftlich zumutbar bewerteten Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Hierbei stützt sich die Verordnung in der Definition von Wirtschaftlichkeit auf die DIN EN 17463.
Diese Maßnahmen sind innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Darüber hinaus müssen alle umgesetzten als auch aufgrund ihrer fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzten Maßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden.

Die nachweisliche Umsetzung und Dokumentation des Maßnahmenplans ist Teil der Verordnung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der:

  • Identifizierung der Energieeffizienzmaßnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse im Energiemanagement nach ValERI (DIN EN 17463)
  • Vorbereitung und Überprüfung der Maßnahmen zur abschließenden Bestätigung der umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
- Diplom-Ingenieur -
T: +49 345 686977-15
E:

 

Haben Sie Fragen?

E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0