Beauftragte

Christoph Franken

Tel: +49 (0)561 96996-34
Email: franken(at)bfu-ag.de

Christoph Franken

Andreas Baumgart

Andreas Baumgart

Tobias Porkristl

Tobias Porkristl

Tobias Brenne

Tel: +49 (0)6441 96305-13
Email: brenne(at)bfu-ag.de

Tobias Brenne

Abfallbeauftragte

Optimierung des betrieblichen Abfallwesens

Für verschiedene Unternehmen mit genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), d.h. Anlagen nach der 4. BImSchV, ist ein Abfallbeauftragter gesetzliche Pflicht (nach AbfBetrbV bzw. behördlich gefordert). Diesem obliegt es nicht nur die betrieblichen Abfallströme zu überwachen und eine rechtskonforme Entsorgung zu gewährleisten, sondern auch kontinuierlich auf eine Verringerung der Abfallmengen und somit auf die Entsorgungskosten hinzuwirken.

Insbesondere im Umgang mit gefährlichen Abfällen wird nicht nur eine hohe fachliche Qualifikation des Beauftragten erforderlich, sondern auch ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind notwendig. Dabei führen stetig steigende gesetzliche Anforderungen und ein wachsender Zeitbedarf zur Aufgabenerfüllung zu Engpässen bei Unternehmen.

Unsere Leistungen:

Vor diesem Hintergrund ist die Bestellung eines externen Abfallbeauftragten oftmals nicht nur eine Frage des Know-Hows, sondern auch gleichzeitig wirtschaftlich attraktiver. Mit einem externen Abfallbeauftragten der BfU AG erhalten Sie einen qualifizierten und kontinuierlich fortgebildeten Ansprechpartner, der Sie individuell betreut. Dabei übernehmen wir alle Aufgaben des Abfallbeauftragten, die u.a. folgende Punkte umfassen:

  • Erstellung des jährlichen Berichtes des Abfallbeauftragten
  • Laufende Überwachung und Auswertung der Abfallströme
  • Pflege von Entsorgungsnachweisen und Registerführung
  • Durchführung von Entsorgeraudits
  • Laufende Information zu neuen, abfallärmeren Verfahren
  • Schulung und Aufklärung von Mitarbeitern zu abfallrelevanten Themen
  • Überwachung der rechtlichen Anforderungen und Identifikation von betrieblichem Handlungsbedarf

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Christian Schmidt
Telefon: +49 (0)345 686977-15
E-Mail: schmidt(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Brandschutzbeauftragte

Beschränkung von Haftungsrisiken durch Brandschutzbeauftragte

In Deutschland besteht keine grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber sich in Fragen des Brandschutzes durch einen Brandschutzbeauftragten beraten zu lassen.

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich jedoch teilweise aus baurechtlichen Ländervorschriften. Insbesondere besteht bei Industriebauten bestimmter Größe aufgrund der Industriebaurichtlinie teilweise das Erfordernis zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Betriebe mit einer bestimmten Geschossfläche werden mit der Muster-Industriebaurichtlinie - Muster Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (MIndBauR) zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten - verpflichtet.

Dennoch besteht oft indirekt die Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen zu bestellen. So wird bei Neu- oder Umbauten von Industrie- oder Verwaltungsgebäuden ein Brandschutzbeauftragter im Brandschutzkonzept gefordert. Ebenfalls sehen die Versicherungsbestimmungen des Sachversicherers regelmäßig einen Brandschutzbeauftragten vor. Eine Nichtbestellung kann im Brandfall zu Haftungsrisiken führen.

Unsere Brandschutzbeauftragte können folgende Aufgaben übernehmen:

  • Unterstützung des Brandschutzverantwortlichen des Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter) in allen Fragen des Brandschutzes,
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen,
  • Erstellung von Brandschutzordnungen,
  • Mitwirken bei der Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutz- und Evakuierungshelfern, unterwiesenen Personen, usw.,
  • Mitwirken bei der Betreuung von Brandschutzeinrichtungen,
  • Überwachung der Prüftermine für brandschutztechnische Einrichtungen,
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverfahren und beim Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Zusammenarbeit mit allen sonstigen Betriebsbeauftragten (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit),
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Sachversicherern.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
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Halle

Christian Schmidt
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Hamburg

Dr. Antonia Goldner
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Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
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Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
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Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Kompetente Entlastung

Die Gewährleistung der Rechtssicherheit und die Anwendung angemessener Sicherheitstechnik ist die Aufgabe unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Auf Basis eines Arbeitssicherheitskonzepts können je nach Betreuungsmodell (z. B. Grundbetreuung, Plusbetreuung oder Komplettbetreuung) sowohl die notwendige Dokumentation als auch die Nachweise der Arbeitsschutzorganisation in Kooperation mit unseren Kunden erstellt werden.

Unser Modulkonzept bietet Unternehmen eine kontinuierliche und nachhaltige Betreuung. Dies beinhaltet insbesondere die Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV, ArbSchG und GefStoffV. Folgende Module werden durch uns angeboten:

Modul 1: Genehmigungen und Recht
Modul 2: Organisation
Modul 3: Unterweisung
Modul 4: Unfälle, Erste Hilfe, Gefahrenabwehr
Modul 5: Arbeitsstättenmonitoring
Modul 6: Arbeitsmittel
Modul 7: Gefahrstoffe
Modul 8: Explosionsschutz
Modul 9: Brandschutz
Modul 10: Büroarbeitsplätze
Modul 11: Gefährdungsbeurteilungen für Einzelarbeitsplätze
Modul 12: Außendienst

Jedes Modul beinhaltet eine modulspezifische Dokumentation, die durch zusätzliche Aufzeichnungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit ergänzt wird. Die Aktualität des Systems wird über fortzuschreibende Maßnahmenpläne sichergestellt. Diese halten Angaben zu laufenden Arbeiten, festgestellte Gefährdungen und offene Punkte fest.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Dr. Frank Heinke
Telefon: +49 (0)345 686977-29
E-Mail: heinke(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Gefahrgutbeauftragte

Transport gefährlicher Güter

Verantwortliche für Gefahrgüter sind in vielen Unternehmen ein Muss. Ob nun als Gefahrgutbeauftragter oder als Verantwortliche Person, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist (ehemals beauftragte Person), sind sie direkt der Geschäftsführung unterstellt und im Unternehmen zuständig für die Umsetzung und Einhaltung der Gefahrgutvorschriften.

Die BfU AG unterstützt die Verantwortlichen vor Ort - durch Beratung und Schulung.

Als externer Dienstleister übernimmt die BfU diese Aufgaben auch komplett - professionell, unkompliziert und immer auf dem aktuellen Stand.

Sie wissen nicht, ob Sie für Ihr Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten oder „beauftragte Personen“ benötigen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Wir prüfen, ob nach den aktuellen Vorschriften die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen notwendig ist. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zu unseren Dienstleistungen rund um den Gefahrguttransport.

Hierzu gehören:

  • Stellung des Gefahrgutbeauftragten
  • Beratung des Unternehmens bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
  • Überprüfung hinsichtlich ausreichender Schulung der involvierten Arbeitnehmer, Durchführung von Unterweisungen nach § 27 GGVSEB i.V.m. Kap. 1.3 ADR (vormals Schulungen nach § 6 GbV für beauftragte Personen)
  • Prüfen von Klassifizierung, Verpackungs-, Beförderungs- und Lagerungsbedingungen
  • Erstellen ausführlicher Verfahrensanweisungen
  • Bereitstellung notwendiger Dokumente, z. B. Beförderungspapiere, Schriftliche Weisungen
  • Erarbeitung optimaler Konzepte für das betriebliche Gefahrgut-Management
  • Einführung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung des erneuten Auftretens von Unfällen und Zwischenfällen

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Christian Schmidt
Telefon: +49 (0)345 686977-15
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Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
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Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
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Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Gewässerschutzbeauftragte

Auf behördliche Anordnung, und bereits bei einer täglich eingeleiteten Abwassermenge von 750 Kubikmetern, haben Unternehmen nach den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser hat die Aufgabe, den Unternehmer bei der Einhaltung rechtlicher Vorschriften zu unterstützen.

Der Gewässerschutzbeauftragte trägt damit eine hohe Verantwortung im Hinblick auf die rechtssichere Abwasserbehandlung- und Entsorgung. Er muss, neben der entsprechenden Ausbildung, auch fortlaufend fortgebildet werden, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Unsere Leistungen:

Mit einem externen Gewässerschutzbeauftragten der BfU AG können Sie nicht nur Ihre eigenen Ressourcen schonen, sondern auch die Rechtssicherheit stärken und das eigene Risiko mindern. Sie erhalten einen qualifizierten und kontinuierlich fortgebildeten Ansprechpartner, der Sie individuell betreut. Dabei übernehmen wir alle Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten, die u.a. folgende Punkte umfassen:

  • Erstellung des jährlichen Berichtes des Gewässerschutzbeauftragten
  • Überwachung der rechtlichen und betriebsbezogenen Anforderungen und Identifikation von betrieblichem Handlungsbedarf / Erstellung von entsprechenden Maßnahmenplänen
  • Überwachung und Auswertung der Abwasserströme
  • Information zu neuen, umweltfreundlichen Verfahren
  • Schulung und Aufklärung von Mitarbeitern im Bereich des Gewässerschutzes

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Vanessa Bleeck
Telefon: +49 (0)345 686977-28
E-Mail: bleeck(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Immissionsschutzbeauftragte

Betriebliche Unterstützung durch externe Fachkräfte für Immissionsschutz

Unternehmen, die genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) betreiben, sind unter Umständen verpflichtet, einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen. Neben den in der 5. BImSchV in Anhang I gelisteten Anlagen, kann dies auch Betreiber genehmigungsbedürftigen / nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen betreffen, denen von Behörden die Auflage zur Bestellung gemacht wurde.

Der Immissionsschutzbeauftragte hat die Funktion, die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Immissionsschutz zu überwachen und auf eine Verbesserung der Umweltleistung hinzuarbeiten. Dies erfordert nicht nur eine hohe fachliche Qualifikation des Beauftragten in technischer und rechtlicher Hinsicht, sondern auch zeitliche Ressourcen. Für viele Betriebe bietet es sich deshalb an, auf externe Beauftragte zurückzugreifen, um eigene Ressourcen zu schonen und sich zusätzliches Know-How zu verschaffen.

Unsere Leistungen:

Die BfU AG verfügt über Immissionsschutzbeauftragte mit langjähriger Erfahrung. Unsere Mitarbeiter profitieren zudem von dem laufenden Austausch mit dem interdisziplinären Team und können Sie betriebsspezifisch bis zur Übernahme sämtlicher Funktionen des Immissionsschutzbeauftragten unterstützen. Dies umfasst u.a.:

  • Erstellung des jährlichen Berichtes des Immissionsschutzbeauftragten
  • Überwachung der rechtlichen und betriebsbezogenen Anforderungen und Identifikation von betrieblichem Handlungsbedarf / Erstellung von entsprechenden Maßnahmenplänen
  • Überwachung und Auswertung von Emissionsmessungen
  • Information zu neuen, umweltfreundlichen Verfahren
  • Schulung und Aufklärung von Mitarbeitern zu umweltrelevanten Themen / Bereich Immissionsschutz

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Laserschutzbeauftragte

Schutz der Beschäftigten vor Laserstrahlung

Der Einsatz von Laseranlagen nimmt in der Produktion ständig zu. Gründe für die Einführung sind steigende Anforderungen an die Fertigungsgenauigkeit. So etablieren sich in immer höherem Maße in der Elektronik- und Automobilindustrie, der Kunststofftechnik oder Beschriftungstechnik Laseranlagen.

Neue Anwendungsgebiete der Lasertechnik bedingen jedoch den Einsatz immer leistungsfähigerer Laseranlagen. Damit steigen auch die Anforderungen an den sicheren Betrieb im Unternehmen. Rechtliche Grundlage für den Betrieb von Laseranlagen und die Bestellung von Laserschutzbeauftragten ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung.

Der Laserschutzbeauftragte ist danach bei Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 zu bestellen.

Der Laserschutzbeauftragte übernimmt dabei folgende Aufgaben:

  • Überwachung des Betriebes der Laseranlagen,
  • Durchführung von Anzeigen der Laseranlagen
  • Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und der notwendigen Schutzmaßnahmen (Abgrenzung von Laserbereichen, Abschirmung der Laserstrahlung, Auswahl geeigneter Laserschutzbrillen)
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • Behördenmanagement mit Überwachung- und Aufsichtsbehörden sowie Berufsgenossenschaften

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

REACH-Beauftragte

Gefahrstoffmanagement nach REACH-Verordnung

Seit dem 01.06.2007 ist die REACH-Verordnung in Kraft. Von der REACH-Verordnung sind Unternehmen als Importeur, Hersteller oder nachgeschalteter Anwender von Gefahrstoffen betroffen. Von Herstellern, Importeuren und Anwendern wird die richtige Umsetzung chemikalienrechtlicher Vorgaben erwartet. Dabei steht neben der Datenermittlung die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette im Vordergrund.

Durch die ständig zunehmende Anzahl von Stoffverboten sowie Verwendungsbeschränkungen und Kennzeichnungspflichten müssen Unternehmen auf die REACH Konformität ihrer Produkte achten. Dies erfordert ein umfassendes Gefahrstoffmanagement sowie die Bewertung und Analyse von Daten über die gesamte Lieferkette. Die mit REACH in Verbindung stehenden Aufgaben können sinnvoll durch einen REACH-Beauftragten organisiert werden.

Wir bieten mit dem REACH-Beauftragten folgende Unterstützungen an:

  • Anlassbezogene Prüfung der rechtlichen Konsequenzen aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung (REACH, CLP und nationale Umsetzungen)
  • Regelmäßige Prüfung der Stoffbeschränkungen gemäß Anhang XVII REACH-Verordnung (z.B. PAKs) und Kommunikation der Ergebnisse
  • Regelmäßige Prüfung der Kandidatenliste nach Artikel 57 REACH-Verordnung (SVHC-Stoffliste) und Durchführung der notwendigen Maßnahmen
  • Unterstützung bei möglichen Zulassungsanträgen für zulassungspflichte SVHC-Stoffe des Anhang XIV REACH-Verordnung
  • Durchführung von Meldungen an das C&L-Inventory, Einstufung und Kennzeichnungs-Verzeichnis der ECHA beim Inverkehrbringen von Stoffen
  • Durchführung von Meldungen an das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung)
  • Unterstützung bei möglichen Registrierungen von Reinstoffen
  • Unterstützung bei der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach Gefahrstoffrecht
  • Prüfung von Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität
  • Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitsblättern für eigene Produkte
  • Prüfung von erweiterten Sicherheitsdatenblättern und Kommunikation in der Lieferketten bei nicht bzw. nicht vollständig beschriebenen Anwendungen

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Dr. Tamara Felber
Telefon: +49 (0)345 686977-22
E-Mail: felber(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Störfallbeauftragte

Sicherheit für Anlagen nach Störfallverordnung

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen einen Störfallbeauftragten bestellen, wenn in ihrem Betriebsbereich gefährliche Arbeitsstoffe in großen Mengen vorhanden sind oder sein können. Der Störfallbeauftragte ist gegenüber der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Betroffen sind grundsätzlich alle Anlagen, die in der Störfallverordnung genannt sind (z.B. große Lageranlagen für Spraydosen oder Flüssiggase oder Ammoniakkälteanlagen).

Der Störfallbeauftragte berät den Anlagenbetreiber in allen Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Störfallanlage bedeutsam sein können. Hierzu gehören nach § 58 b Bundes-Immissionsschutzgesetz u.a.:

  • Unterstützung der Führungskräfte zur Erhaltung und Verbesserung der Anlagensicherheit;
  • Auswertung von Störfällen und Übertragung von Schutzmaßnahmen auf den eigenen Betrieb,
  • Überwachung des bestimmungsgemäßen und rechtskonformen Betriebes der Anlagen in regelmäßigen Abständen,
  • Durchführung von Störfallaudits,
  • Unterrichtung des Betriebes über relevante Änderungen der anlagenspezifischen Rechtsvorschriften,
  • Information der Öffentlichkeit nach § 11 der Störfallverordnung,
  • Behördenkommunikation und Begleitung von behördlichen Überwachungsterminen.

Daneben kann der Störfallbeauftragte an der Erstellung und Weiterentwicklung der nach der Störfallverordnung geforderten Sicherheitsdokumentation mitwirken. Dies umfasst z.B.:

  • Erstellung und Fortschreibung des Sicherheitsberichts,
  • Erstellung und Fortschreibung des Alarm- und Gefahrenabwehrplans,
  • Implementierung und Weiterentwicklung des Sicherheitsmanagementsystems,
  • Fortschreibung von Brand- und Explosionsschutzkonzepten.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Strahlenschutzbeauftragte

Verantwortungsvoller Umgang mit radioaktiven Stoffen

Die Verwendung von radioaktiven Stoffen ist in vielen Teilbereichen in Industrie, Gewerbe und Medizin nicht mehr wegzudenken. Zum Einsatz kommen radioaktive Stoffe in Messgeräten zur der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung oder Messaufgaben wie Durchfluss- oder Füllstandmessung. Daneben werden radioaktive Stoffe in Präparaten zu medizinischen Diagnose- und Therapiezwecken genutzt.

Da radioaktive Strahlung beim Menschen zu akuten Strahlenschäden, erheblichen Erkrankungen und Erbgutveränderungen führen kann, ist die Verwendung von radioaktiven Stoffen streng reglementiert.

Unternehmen, die Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen vornehmen (z.B. Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, Verwendung von radioaktiven Stoffen in Messgeräten), müssen grundsätzlich Strahlenschutzbeauftragte nach der Strahlenschutzverordnung bestellen.

Strahlenschutzbeauftragte müssen die nach § 30 Strahlenschutzverordnung geforderte Fachkunde aufweisen.

Der Strahlenschutzbeauftragte kann folgende Aufgaben übernehmen:

  • Unterweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen,
  • Planung und Festlegung technischer und organisatorischer Strahlenschutzmaßnahmen (z. B. Festlegung von Strahlenschutzbereichen),
  • Erstellung der Strahlenschutzanweisungen,
  • Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der für den Strahlenschutz bestimmten Einrichtungen, Geräte und Ausrüstungsgegenstände,
  • Bestandsverwaltung der radioaktiven Präparate,
  • Kontrolle der Personendosimeter (Tragen der Dosimeter, regelmäßiger Wechsel der Filme),
  • regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften,
  • Behördenmanagement mit Überwachung- und Aufsichtsbehörden sowie Berufsgenossenschaften.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-25
E-Mail: harms(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dehnt mit den Artikeln 37 - 39 DSGVO die Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten erstmals auf ganz Europa aus. Artikel 37 Abs. 4 DSGVO enthält eine Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Benennungspflicht des Datenschutzbeauftragten weiter zu konkretisieren. Von diesem Recht hat der deutsche Gesetzgeber mit § 35 des neugefassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) Gebrauch gemacht. Dieses entspricht weitgehend dem alten § 4 f BDSG, ergänzt die Vorschrift aber auch. In Artikel 37 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG-neu sind die Voraussetzungen geregelt, in welchen Fällen ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist. Diese gesetzliche Verpflichtung trifft auf viele Unternehmen zu. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zu verschiedenen Sanktionen führen. Den Unternehmen steht es jedoch frei, auch einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies bringt im Regelfall viele Vorteile mit sich, da dem Datenschutzbeauftragten bestimmte Kompetenzen zugeordnet werden, die bei Besetzung des Beauftragten durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens zu Störungen des betrieblichen Ablaufs führen können.

Mit einem Datenschutzbeauftragten der BfU AG erhält Ihr Unternehmen einen qualifizierten und kontinuierlich fortgebildeten Ansprechpartner, der Sie individuell betreut und mit Ihnen Lösungen zum rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten erarbeitet. Dabei übernehmen wir gerne insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erstellung des jährlichen Berichts des Datenschutzbeauftragen
  • Durchführung von internen Datenschutzaudits oder Begleitung von externen Datenschutzaudits
  • Regelmäßige Informationen zu neuen datenschutzrechtlichen Entwicklungen, die für Ihr Unternehmen relevant sind
  • Schulung von Mitarbeitern zu datenschutzrelevanten Themen
  • Überwachung der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen und datenschutzrechtlichen Compliance (insb. Unterstützung bei der Einrichtung einer Datenschutzorganisation und der Einführung bzw. Weiterentwicklung des Datenschutzmanagements)

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Datenschutzzertifizierung durch Zertifizierer der ESC Cert GmbH. Diese Datenschutzzertifizierung ist ein Verfahren, mit dem überprüft wird, ob ein IT-Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhält. Nach einem erfolgreichen Datenschutzaudit wird das Gütesiegel "Data-Compliance" vergeben.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

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Telefon: +49 (0)561 96996-0