Online-Vortrag: AwSV bei Windenergieanlagen

am 07.05.2024
ab 10:00 Uhr

Veranstaltungsort: online
Einstündig und kostenfrei

Referent: Dr. Merveé Hoffmann


Themen

  1. Gesetzlicher Hintergrund
  2. Anwendungsbereich der AwSV bei Windenergieanlagen
  3. Genehmigungsverfahren und übliche daraus resultierende Nebenbestimmungen
  4. Betriebsstoffe und eingesetzte wassergefährdende Stoffe
  5. Notwendige Rückhalte- und Sicherheitseinrichtungen
  6. Anlagendokumentation und Betriebsanweisung
  7. Notwendige Prüfungen

 

Für den sicheren Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) ist es von entscheidender Bedeutung, die Vorschriften bezüglich wassergefährdender Stoffe zu beachten.

In WEA werden verschiedene Stoffe wie Getriebeöle, Hydraulikflüssigkeiten, Schmiermittel (Öle und Fette) sowie Kühlflüssigkeiten verwendet. Zusätzlich werden in den Transformatoren Isolieröle eingesetzt. All diese Stoffe gelten als wassergefährdend und werden entsprechend ihrer Eigenschaften angewendet, gelagert oder verbraucht.

Gemäß den Bestimmungen in den §§ 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müssen spezifische Richtlinien eingehalten werden. Diese Regelungen spielen eine zentrale Rolle im Umweltschutz und der Sicherheit bei der Nutzung von WEA.

Die Veranstaltung soll Entwurfsverfassern, Bauherren und Betreibern von WEA aufzeigen, welche fachtechnischen Anforderungen aus wasserrechtlicher Sicht zu berücksichtigen sind.

Kontakt

Betreuungsgesellschaft für
Umweltfragen Dr. Poppe AG
- Standort Kassel-
Teichstraße 14-16
34130 Kassel

Tel.: +49 (0)561 - 96996-0

E-Mail:

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