Datenbank für Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen – SCIP-Datenbank Meldepflichten für die Hersteller / Händler / Importeure von Erzeugnissen

Mit der letzten Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) vom 23.11.2023 wird für Hersteller / Händler / Importeure von bestimmten Erzeugnissen die Nutzung der europäischen SCIP-Datenbank verpflichtend.

Lieferanten, deren Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Kandidaten) oberhalb von Deklarationsschwellen enthalten, sind nun verpflichtet die betroffenen Erzeugnisse in eine von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Verfügung gestellten Datenbank (SCIP-Datenbank) einzutragen. D.h. jeder Lieferant, ob Hersteller, Importeur, Händler oder Zwischenhändler einer Liefer- bzw. Produktionskette ist nun verpflichtet, Informationen über gefährliche Inhaltsstoffe der gehandelten oder hergestellten Erzeugnisse zu erfassen und in der SCIP-Datenbank zu melden. Betroffen sind alle Erzeugnisse, sofern diese SVHC-Kandidatenstoffe mehr als 0.1 Gew.-% des Produkts enthalten. Ein Beispiel für ein SVHC-Kandidat ist Blei. Dies hat zur Folge, dass alle Produkte, die mehr als 0,1 Gew. -% Blei enthalten in der Datenbank einzutragen sind.

Die BfU AG unterstützt Sie gerne bei der Identifikation betroffener Produkte und Lösungen zur Erfüllung der Meldepflichten über die SCIP-Datenbank. 

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

Franziska Dux
-M. Eng. Umweltschutz-
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