Explosivstoffverordnung (EU 2019/1148) und Ausgangsstoffgesetz

Die Explosivstoffverordnung regelt die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen (insbesondere zu terroristischen Zwecken) missbraucht werden könnten und wird vom Ausgangsstoffgesetz innerhalb Deutschland präzisiert sowie die relevanten Zuständigkeiten nationaler Stellen aufgeführt.

Die Verordnung soll die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit einschränken und eine angemessene Meldung verdächtiger Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherstellen.

Betroffen sind Stoffe wie z.B. Salpetersäure > 3%, Wasserstoffperoxid >12%, Schwefelsäure > 15%, Natrium- und Kalium-Chlorate und Perchlorate > 40% sowie Aceton.

Für alle Wirtschaftsteilnehmer, auch die Käufer, besteht für diese Stoffe eine Meldepflicht beim Feststellen

  • verdächtiger Transaktionen
  • Abhandenkommen oder
  • Diebstahl erheblicher Mengen

sowie eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette.

Für einige dieser Stoffe gelten darüber hinaus Abgabebeschränkungen.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragen, beispielsweise dazu, wie Sie Verpflichtungen ausreichend nachkommen, was beim Export in andere Mitgliedsstaaten der EU zu beachten ist und wo Sie weitere Informationen erhalten können.

Sprechen Sie uns gerne an unter 0561/96996-0 oder senden Sie uns eine Nachricht an .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Heinke
M.Sc. Mineralogie und Mineralwissenschaften
T: +49 (0)345 686977-29
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